Anwohnerparkausweis
Sonderparkberechtigung gemäß § 44/45/46 StVO für Bewohner-Parkzonen auf den ausgewiesenen Stellplätz haben Bewohner der Straßen: An der Stadtmauer, Lehenhof, Helmenwinkel, Engelgässli, Fronhof, Kaplaneistraße, Im Ostal, Bei der oberen Kirche, Auf dem Hof, Markgrafenstraße, Stollbruckstraße, Peterskirchstraße, Peterskirchplatz, Totenkinzig, Karl-Burger-Straße, Bachstraße, Spitalgässli, Meisterstraße, Huttenhofstraße, Im Gaiswasser.
Pro Wohneinheit kann ein Parkausweis beantragt werden.
Auf einen Parkausweis können mehrere Fahrzeuge gemeldet werden.
Sonderparkberechtigung haben auch Ärzte und soziale Dienste, sowie Handwerker.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sonderparkberechtigung für Anwohner
(Formular im Bürgeramt erhältlich)
- Vorlage des Fahrzeugscheins
- Personalausweis
Kosten und Leistungen
30,00 € für ein Fahrzeug
10,00 € für jedes weitere Fahrzeug
Gültigkeit: Der Parkausweis gilt jeweils bis zum 31.12. des Kalenderjahres.