Anwohnerparkausweis

Sonderparkberechtigung gemäß § 44/45/46 StVO für Bewohner-Parkzonen auf den ausgewiesenen Stellplätz haben Bewohner der Straßen: An der Stadtmauer, Lehenhof, Helmenwinkel, Engelgässli, Fronhof, Kaplaneistraße, Im Ostal, Bei der oberen Kirche, Auf dem Hof, Markgrafenstraße, Stollbruckstraße, Peterskirchstraße, Peterskirchplatz, Totenkinzig, Karl-Burger-Straße, Bachstraße, Spitalgässli, Meisterstraße, Huttenhofstraße, Im Gaiswasser.

Pro Wohneinheit kann ein Parkausweis beantragt werden.

Auf einen Parkausweis können mehrere Fahrzeuge gemeldet werden.

Sonderparkberechtigung haben auch Ärzte und soziale Dienste, sowie Handwerker.

Erforderliche Unterlagen

-    Antrag auf Sonderparkberechtigung für Anwohner
     (Formular im Bürgeramt erhältlich)
-    Vorlage des Fahrzeugscheins
-    Personalausweis

Kosten und Leistungen

30,00 € für ein Fahrzeug
10,00 € für jedes weitere Fahrzeug

Gültigkeit: Der Parkausweis gilt jeweils bis zum 31.12. des Kalenderjahres.